Für die öffentliche Nutzung von Gebäuden sind weitere Vorschriften zu beachten, wie zum Beispiel Arbeitsstättenrichtlinien, Versammlungsstätten, Schulbaurichtlinien.
Wenn unsere Geländersysteme und Handläufe nicht zum Zweck der Absturzsicherung eingesetzt werden, sondern zur Personenführung und Beleuchtung, gilt jedoch auch hier, die Geländer und Handläufe so sicher und standfest zu bauen, dass dadurch keine Unfall- und Verletzungsgefahren entstehen können. Wir empfehlen deshalb sich ebenfalls an die Vorgaben aus der DIN 1055 Eigen- und Nutzlasten bei der Standfestigkeit von Geländern zu orientieren.
Die geforderten Nutzlasten nach DIN EN 1993 für die Geländer betragen (bei einer maximalen Durchbiegung von 3cm):
FH (Holmlast) = 0,5 kN/m bei Treppen in Wohngeländen, Balkonen und offene Lauben.
FH (Holmlast) = 1,0 kN/m bei allen anderen Treppen, öffentlichen Gebäuden.
Vertikallasten durch Eigengewicht Auflehnlast (0,15kN) und eventuelle zusätzliche Lasten (Blumenkästen) sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Bei offenen Geländerkonstruktionen kann die Windlast vernachlässigt werden.Ansonsten gilt:
Bei Geländern für den Außenbereich müssen je nach Ausführung der Füllung Windlasten nach Eurocode zu beachtet werden.